Hundeführerschein

Der Hundeführerschein – alle Infos

Der Hundeführerschein in Niedersachsen – Irritationen ohne Ende:

Brauch‘ ich ihn, den Hundeführerschein – oder doch nicht?

Was kostet der Sachkundenachweis?

Was wird bei der Prüfung abgefragt?

Ich melde meinen Hund nirgends an – dann brauche ich keinen Nachweis, oder?

Fragen über Fragen – und hier kommen die Antworten:

Welcher Hundehalter muss die Prüfung absolvieren?

Seit dem 1. Juli 2013 ist gemäß § 3 NHundG ein Sachkundenachweis für Erst- Hundehalterinnen und -halter erforderlich. Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung abzulegen. Die praktische Prüfung während des ersten Jahres der Hundehaltung. Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend und können auf freiwilliger Basis absolviert werden. Es steht jeder Hundehalterin und jedem Hundehalter frei, sich ohne Vorbereitungskurs zur jeweiligen Sachkundeprüfung anzumelden. Jede/r Hundehalterin/-halter muss die Sachkundeprüfung nur einmalig erfolgreich absolvieren.

Wer benötigt keine Sachkundeprüfung?

Die erforderliche Sachkunde besitzt jeder, der nachweislich innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat.
Bislang sind folgende „sonstige Prüfungen” anerkannt:
• Die Abschlussprüfung zur Tierpflegerin/zum Tierpfleger in der Fachrichtung Tierheim und Tierpension gemäß § 10 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1093)
• Die BHV-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 1 sowie die BHV-Hundeführerscheinprüfung der Stufe 2 des Berufsverbandes der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. (BHV) nach der Prüfungsordnung von 2001 bzw. vom 01.01.2014
• Der D.O.Q.-Test 2.0 der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft für Hundehaltung e.V. (TAG-H) nach der Prüfungsordnung zum theoretischen Prüfungsteil und nach der Prüfungsordnung zum praktischen Prüfungsteil, jeweils vom 15.08.2013
• Der „Hundeführerschein nach IBH e.V.-Richtlinien mit Sachkundenachweis”, bestehend aus „Sachkundenachweis nach IBH-Richtlinien” in Verbindung mit „Praktische Prüfung zum Hundeführerschein nach IBH-Richtlinien” nach der „Prüfungsordnung Hundeführerschein sowie Sachkundenachweis nach IBH e.V. Richtlinien”, Stand 01.2014.
Die Überprüfung der Einhaltung des Hundegesetzes obliegt den Gemeinden.

Wer darf die Prüfung abnehmen?

Sachkundeprüfungen dürfen nur von anerkannten Prüferinnen und Prüfern abgenommen werden. Ab Juli 2013 wird vom Fachministerium unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben, eine fortlaufend geführte Liste der anerkannten Prüfer geführt. Auskunft über die erfolgte Anerkennung kann derzeit z.B. ihre Hundeschule oder die zuständige Behörde (Veterinäramt oder Ordnungsamt) geben.

Kampfhund-Schild

Wie unterstützen Hundeschulen?

Jede Hundeschule darf Kurse zur Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowie zur Vorbereitung auf den Hundeführerschein anbieten. Eine Prüfung zur Erlangung des Sachkundenachweises entsprechend NHundG kann nur von einem anerkannten Prüfer abgenommen werden. Dieser kann beispielsweise von der Hundeschule zum Zweck der Sachkundeprüfung eingeladen werden. Im Idealfall ist der Hundetrainer auch gleichzeitig der Prüfer. Jener kennt das Mensch – Hund – Team und kann Tipps zur bestehen der Prüfung geben.

Kosten der Sachkundeprüfung für Hundehalter

Die theoretische sowie die praktische Sachkundeprüfung kostet jeweils ab 40,- Euro.
Über die genauen Beträge entscheiden die jeweiligen Prüfer/innen.

Praktische Prüfung – das kann getestet werden:

Handling am Hund
Leinenführigkeit
Sitz /Steh/Platz /Bleib (drei “Versuche”)
Rückruf
Begegnung mit anderen Personen und Hunden
Gehen an stärker befahrener Straße und Überqueren dieser
Begegnung mit z.B. Radfahrern, Kinderwagen, Personengruppen etc

5 Beispiele aus dem theoretischen Teil

Jeweils eine Antwort ist richtig:

  • Welches Tier ist der Urahn des heutigen Hundes?

1) Der Goldschakal
2) Der Wolf
3) Der Kojote
4) Der Dingo

  • Bis zu welchem Alter bezeichnet man Hunde als „Welpen”?

1) Bis zu einem Jahr.
2) Von Geburt an bis zum Abschluss der Prägephase (Sozialisationsphase), also ca. bis zum Abschluss des 4. Lebensmonats.
3) Bis zur Geschlechtsreife
4) Bis sie nicht mehr gesäugt werden.

  • Woran kann man erkennen, ob sich ein Hund einem anderen gegenüber dominant verhält?

1) Er legt sich auf die Seite und wedelt..
2) Er macht sich groß (Schwanz hoch, Ohren nach vorne, steifer Gang) und weicht Blickkontakt nicht aus.
3) Er bellt und legt die Ohren an.
4) Er legt die Schnauze oder Pfote auf den Rücken des anderen Hundes.

  • Ihr frei laufender Hund kommt auf Ihr Rufen nicht zurück. Was kann man tun?

1) Sich so verstecken, dass man den Hund noch sehen kann und den Hund dann nach einiger Zeit aus dem Versteck heraus noch einmal rufen. Außerdem einen Gehorsamskurs buchen, denn das Rückrufkommando sollte klappen.
2) Schnell in die entgegengesetzte Richtung davonrennen und sich so für den Hund interessant machen. Außerdem schnellstmöglich Rat einholen bei einem erfahrenen und modernen Hundeausbilder, der Hunde über positive Trainingstechniken erzieht.
3) Versuchen, den Hund einzufangen. Solch einen Hund kann man nie wieder ableinen.
4) Den Hund laut anschreien und mit Strafen drohen, damit er Angst bekommt und herankommt. Wenn der Hund schon älter ist, kann man nichts mehr machen.

  • Was kann passieren, wenn man einen Hund als Erziehungsmaßnahme häufig und hart bestraft?

1) Er wird die Übung schnell und zuverlässig ausführen, denn so lernt er, dass er brav sein muss.
2) Er kann scheu und unsicher werden, weil er kein Vertrauen mehr zu seinem Besitzer hat.
3) Es passiert nichts Schlimmes. Hunde untereinander verhalten sich auch rigoros. Der Hund wird also große Freude bei den Übungen haben, wenn er erst verstanden hat, worum es geht.
4) Er könnte unter Umständen aggressiv reagieren, weil er sich bedroht fühlt.

 

Weiterführendes:

Fachbuch: https://www.thalia.de/shop/home/rubrikartikel/ID37003177.html?ProvID=11000523

Anerkannte Prüfer: http://www.ml.niedersachsen.de/download/103289/Liste_der_anerkannten_Pruefer.pdf

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