Hunde und Gerichtsurteile

Unübersichtliche Rechtslage

Viele Hundebesitzer fragen sich  täglich:

Was mache ich, wenn mein Hund jemanden beißt?

Oder darf ich meinen Hund mit in die Mietswohnung nehmen?

Kann ich rechtlich belangt werden, wenn ich für ein Tier bremse?

Da mich diese und viele andere Fragen ebenfalls interessieren, habe ich mal ein wenig recherchiert.

Generell sollte jeder Tierhalter eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese sind meist nicht allzu teuer und können einen im Ernstfall wirklich schützen. Ich meine, nicht, dass irgendjemand wirklich mal so einen Ernstfall erleben möchte aber es gibt sie eben doch und dann ist man froh, wenn man eine Haftpflicht hat.

Hier einige Gerichtsurteile:

 

Schaden am Menschen
Sollte ein Mensch durch ein Tier zu Schaden kommen, muss das Tier  als Täter einwandfrei identifiziert werden, um es zu überführen.
Beispielfall:  Ein Fahrradfahrer ist im Dunklen einer Katze ausgewichen und dabei gestürzt. Er beschuldigte  die Katze des Nachbarn. Bei der Gegenüberstellung (mit Foto) konnte er aber die Katze nicht zweifelsfrei identifizieren also mussten die Katzenbesitzer nicht zahlen. (Landgericht Osnabrück Az. 2 O 33/04)

Generelles Haustierverbot in Mietverträgen gilt nicht
Die Klauseln in Mietverträgen nach der “die Haltung jeglicher Tiere genehmigungspflichtig” ist, braucht nicht beachtet zu werden. Streng genommen müsste der Mieter danach für jeden Goldfisch, jede Eidechse oder jeden Kanarienvogel eine Genehmigung des Vermieters einholen. Da die gesamte Klausel unwirksam ist, gilt das generelle Verbot nicht. Der Mieter darf deshalb – ohne zu fragen – jedes Tier halten. Auch einen Hund. (Amtsgericht Köln Az. 213 C 369/96)

Hunde- und Katzenhaltung
Fehlt die unwirksame Generalklausel im Mietvertrag, ist aber zumindest die Hunde- und Katzenhaltung genehmigungspflichtig. Ausnahme: Es handelt sich um einen Blindenhund. Den darf der Vermieter nicht verbieten. (Bundesgerichtshof, VIII ZR 340/06)
Wenn Ihr Hund zuschnappt, müssen Sie nicht automatisch zahlen. Denn wer einen angeleinten fremden Hund streichelt, muss damit rechnen, gebissen zu werden. Der Halter kann nicht verantwortlich gemacht werden. (Oberlandesgericht Celle: Az. 22 Ss 9/02)

Massenbeißerei
Vorsicht bei Streithähnen! Versucht ein Halter bei einer Massenbeißerei mehrerer Hunde dazwischen zu gehen und wird dabei verletzt, so haften alle Hundehalter zu gleichen Teilen für den Schaden. Unerheblich ist, welcher Hund die Beißerei begonnen hat oder welcher Hund den Menschen gebissen hat. (Landgericht Mainz: Az. 3 S 8/04.)

Ich bremse auch für Tiere
Mitten in einer Ortschaft läuft eine Katze direkt vor einem Auto über die Straße. Bremst ein Autofahrer jetzt stark ab und ein anderer Wagen fährt ihm hinten auf, dann muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Auffahrenden den Schaden bezahlen. Denn: Bremsmanöver wegen Tieren sind nicht fahrlässig (Landgericht Paderborn Az. 5 S 181/00) Autofahrer müssen innerorts ohnehin immer bremsbereit sein, Auffahrunfälle gehen nicht zu Lasten des Bremsers.
Lärm Zwischen 22 und 7 Uhr darf kein Hundegebell aus der Wohnung zu hören sein. Auch Hähne dürfen nicht vor sieben Uhr morgens krähen. (AG Zeven, Az. 3 C 216/00)

Wer muss wann zum Wesenstest?

Ein Wesenstest ist nur dann anzuordnen, wenn die Charaktereigenschaft des Hundes geprüft werden soll, nicht jedoch, um aufzuklären, ob der Hund die Haustiere eines Nachbarn tot gebissen haben könnte. (Verwaltungsgericht Mainz: Az. 1 L 250/05.)

Jogger haftet bei Hundesturz

Ein Jogger, der sich einem nicht angeleinten Hund nähert, muss langsamer werden. Tut er das nicht und stürzt über den Hund, kann er die Tierhalterhaftpflichtversicherung für möglicherweise entstandene Schäden nur zu 70 Prozent heranziehen. (Oberlandesgericht Koblenz Az. 5 U 27/03

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Hewewenz
Hewewenz
14 Jahre zuvor

Vorfall: In einem Geschäft war unser kleiner Bolonka Zwetna (Rüde, 15 Monate alt) an der Leine an einem Golden Retriever (Hündin, 3 J alt), ebenfalls angeleint interessiert. Der kleine hat auf den Hinterläufen stehend Schnauze an Schnauze Kontakt aufnehmen wollen und wurde nach etwa 20 sec. von der Hündin in den Nacken “gebissen”, dass er sofort tot war. Gottlob konnten wir ihn reanimieren und er hat wohl keinen dauerhaften Schaden genommen.
Frage: Muss man das Verhalten des beißenden Hundes oder das der Halterin prüfen lassen, die nachträglich gesagt hat, dass sie wahrgenommen habe, dass ihre Hündin den kleinen dominieren wolle, sie das aber nicht verhindert hat?

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