Zusammenleben - geregelt durch Gerichtsurteile

Leben und Wohnen mit deinem Hund

Einerseits ist die artgerechte Haltung von Hunden gesetzlich vorgeschrieben: “Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen”.

Andererseits gibt es immer wieder Probleme zwischen Mieter und Vermieter eben wegen dieses Sachverhalts – der Streit zwischen den beiden Parteien gipfelte vor ein paar Jahren in der Anrufung des Bundesgerichtshofs. Dieser sollte die Frage klären, ob ein Hausbesitzer seinem Mieter im Mietvertrag kategorisch die Haltung von Haustieren verbieten darf. Muss der Dackel in der Wohnung geduldet werden? Oder das kleine Kätzchen?
Der Bundesgerichtshof urteilte tierlieb und erklärte die folgende Klausel für unwirksam: „Jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, bedarf der Zustimmung des Vermieters.“
Der Bundesgerichtshof hielt die Klausel deshalb für wirkungslos, weil sie eine Ausnahme vom Zustimmungserfordernis nur für Ziervögel und Zierfische machte, nicht aber für andere kleine Haustiere. Hamster und Schildkröten dürften zum Beispiel auch immer gehalten werden. (Bundesgerichtshof VIII Zivilsenat, AZ.: VIII ZR 340/06)
Diese Entscheidung bedeutet im Klartext, dass sich Mieter und Vermieter im Einzelfall einigen müssen. Aber auch bei einer Einigung zugunsten der Tierhaltung kann es erhebliche Einschränkungen geben:

Haustiere und Spielplätze

Nicht nur Hunde, auch Katzen dürfen von ihren Besitzern nicht auf Kinderspielplätzen
laufen gelassen werden.
(Amtsgericht Köln, AZ.: 19 C 496/91)

Freilauf in Wohnanlage kann durch WEG-Beschluss verboten werden

§ 2 Nr. 2 TierSchG hindert die Wohnungseigentümer nicht, in einer Hausordnung
das freie Herumlaufen von Hunden und Katzen in einer Wohnanlage zu verbieten.
(Bayerisches Oberlandesgericht, Urteil v. 2.6.2004 – 2Z BR 099/04)

Belästigung  – Flöhe

Schleppt die Katze eines Mieters Flöhe ein, so muss er die Kosten für deren Beseitigung übernehmen.
(Amtsgericht  Köln, Az.: 213 C 153/94 v. 06.12’95)

Allergie

Katze muss Allergie des Nachbarn weichen
Allergiker haben ein Recht auf eine katzenfreie Nachbarschaft. Amtsgericht und Landgericht München gaben in einem 1993 veröffentlichten Urteil einem Wohnungsinhaber Recht, der von seinen Nachbarn die Abschaffung ihrer Katze verlangte.
(Amtsgericht München, Az.: 191 (C 10647/03 – Landgericht München I, Az.: 34 S 16167/03)

Belästigung;  Lärm- und Geruchsemissionen durch Tiere

Oftmals ist der bellende Hund Grund für eine Auseinandersetzung zwischen Nachbarn.
In diesem Fall ist der gestörte Nachbar in aller Regel im Recht. Sowohl in den landeseinheitlichen als auch in den gegebenenfalls einschlägigen gemeindlichen Regelungen ist festgeschrieben, dass die von Haustieren ausgehenden Lärmemissionen die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten dürfen.
(Was von der Tierhaltung ausgehende Gerüche angeht, so sind diese im Wesentlichen wie die von Tieren ausgehenden Lärmemissionen zu behandeln.)
Dadurch wird klar gestellt, dass Tiere nicht geräuschlos existieren müssen, dass aber der Nachbar nicht jeden Lärm akzeptieren muss. Insbesondere Lärm, der von übermäßiger Tierhaltung ausgeht, ist vom Nachbarn nicht hinzunehmen.
(KG Berlin v. 8.4.1998, Az.: 24 W 1012/97, NZM 1998, 670)

Wie man deutlich sieht, gibt es Anlässe für Streitigkeiten zum Thema Tierhaltung im Mietwohnungsbereich zur Genüge.
Will man solchen nervenden Problemen für alle Zeiten aus dem Wege gehen, hilft nur eins:
Wohneigentum.
Das mag sich zunächst gewöhnungsbedürftig anhören, ist aber in jedem Falle eine Überlegung wert: Die Zinsen sind derzeit immer noch günstig (um die 3 Prozent), der Kauf von Wohneigentum und damit von gesteigerter Wohn- und Lebensqualität war noch nie so günstig wie jetzt.

0 0 votes
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
1 Kommentar
Oldest
Newest Most Voted
Inline Feedbacks
View all comments
hund123
hund123
10 Jahre zuvor

ich muss dir da recht geben ein Eigenheim, ist nicht schlecht aber wär sagt ein das wenn man ein haus besitzt,das es kein streit mit dem Nachbarn gibt. Ich selber bin der Meinung, wenn es dem Besten Nachbarn nicht gefehlt kannst du auch nicht,in Frieden mit deinem Hund,leben. Eigene,Erfahrungen von verwanden und bekannten,haben das gezeigt.und durch das man ein Eigenheim besitzt macht das die ganze Sache nicht besser.Da musst du genauso für dein Hund kämpfen wie in ein,haus mit Mietern.Und glaub, mir da geht es heftiger zu wie in ein Mieter haus.wo du mit dem,Nachbar nur ein schritt weit weg wohnst. Und da ist es schon nicht schön, aber wenn du ein eigenes Haus hast, kannst du auch nicht einfach wieder mal so schnell ausziehen. da geht es was es auch immer wegen dem Hund geht, zu lauten Bellen,oder ohne leine laufen,oder weil es zu streng richt .da geht es gleich mit anwalt an die Sache. also so einfach darf man sich die ganze, Angelegenheit auch nicht Vorstellen.das wollte ich mal zu dieser Situation, dazu schreiben.

1
0
Ich würde mich über deine Meinung freuen, bitte lass' einen Kommentar da.x